Begriffsklärung
Aktive Sterbehilfe (Euthanasie) bedeutet, dass aktive Schritte unternommen werden, um das Leben eines Menschen zu beenden, um sein Leiden oder seine unerträglichen Schmerzen zu beenden. Der tödliche Akt wird von einer anderen Person, meist einem Arzt, durchgeführt. Sie erfolgt häufig durch die Verabreichung von Medikamenten oder anderen Mitteln, um einen schmerzlosen Tod herbeizuführen.
Passive Sterbehilfe bezieht sich auf den „Entzug oder die Vorenthaltung von lebenserhaltenden Behandlungen“ auf Wunsch des Patienten oder eines Familienmitglieds.
Der assistierte Suizid (Beihilfe zum Suizid) unterscheidet sich davon,…