12.12.2019 – Ursprünglich wurde der Energiecharta-Vertrag 1994 abgeschlossen, um Investitionen westlicher Konzerne in die ehemaligen Ostblockstaaten anzuregen und abzusichern. Dabei handelt es sich um einen Investitionsschutzvertrag. Investoren haben demnach die Möglichkeit, Staaten vor eigens geschaffenen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie enteignet werden. Als Enteignung gilt bereits, wenn ein Staat neue Regeln aufsetzt, die die Investitionsbedingungen verschlechtern. Sollte ein Unternehmen an Wert verlieren, weil es durch die Veränderung staatlicher Regeln weniger Gewinn machen kann als geplant, kann es sich auf den…